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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PRO VIDEO Handelsgesellschaft mbH Berlin Broadcast- und Konferenztechnik sowie der PRO VIDEO GmbH Braunschweig Intelligente Mediensysteme

  • 1 Geltung der Bedingungen
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Pro Video Handelsges. mbH Berlin, Broadcast- und Konferenztechnik (im nachfolgenden Pro Video genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Pro Video sie schriftlich bestätigt.
  • 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Die Angebote der Pro Video sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigungen oder durch tatsächliche Lieferung zustande.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Planungs- und Zeichnungsunterlagen bleiben Eigentum von Pro Video. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.

Pro Video behält sich das Recht vor, Bildmaterial von ausgeführten Arbeiten zu Werbezwecken zu nutzen.

  • 3 Preise

Soweit nicht anders angegeben, sind die von der Pro Video in ihren Angeboten enthaltenen Preise unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Pro Video genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei Lager Pro Video Berlin einschließlich normaler Verpackung.

  • 4 Liefer- und Leistungszeit
  1. Die von Pro Video genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Pro Video die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (dazu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten der Pro Video eintreten) hat Pro Video auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Pro Video, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Sofern Pro Video die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Pro Video.
  5. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die im Bereich des Käufers Hegen, so ist dieser verpflichtet an Pro Video vom Tag der Bekanntmachung der Versandbereitschaft an die bei Dritten entstehenden Fuhr- und Lagerkosten einschließlich aller Nebenkosten zu zahlen. Lagert Pro Video die Ware bei sich selbst ein, so sind an sie 0,5 % des Rechnungsbetrages je Monat zu entrichten.
  6. Pro Video ist zu Teillieferungen und Teilleistung jederzeit berechtigt.
  • 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der Pro Video verlassen hat. Bei Ausführung des Transportes durch die Pro Video geht die Gefahr mit Aufnahme der Sendung auf das Transportfahrzeug über. Falls der Versand ohne Verschulden von Pro Video unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

  • 6 Gewährleistung
  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Geräte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistung entspricht, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Mängel des Kaufgegenstands wird insoweit übernommen, als von Seiten der Hersteller- oder Lieferwerke Ersatz geleistet wird.
  2. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder von Pro Video nicht befolgt, Änderungen an den Produkten, eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturversuche vorgenommen, Teile oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.
  3. Der Käufer muss Pro Video Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Pro Video unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass der Liefergegenstand mit Mängeln behaftet ist, ist der Käufer nach Wahl der Pro Video verpflichtet,
  5. a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, auf Kosten des Käufers an diese zu versenden
  6. b) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, bereitzuhalten und durch einen Servicetechniker der Pro Video oder des Geräteherstellers reparieren zu lassen. Falls der Käufer verlangt, das Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen und dieser Ort nicht mit dem Empfangsort übereinstimmt und/oder der Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist der Käufer verpflichtet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu den Stan­dardsätzen von Pro Video zu bezahlen.
  7. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  9. Sollte die Durchführung von Reparaturarbeiten durch die Pro Video Bestandteil eines Vertrages sein, so werden diese Reparaturarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen fachgerecht ausgeführt. Eine Gewährleistung für diese Arbeiten übernimmt Pro Video nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder soweit für verwendete Ersatzteile die Garantieverpflichtungen der Lieferanten gelten.
  10. Gewährleistungsansprüche gegen Pro Video stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  11. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Gewährleistung bei Miete
  12. Im Falle der Vermietung ist Pro Video zum Schadenersatz nur verpflichtet, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Im übrigen ist Pro Video zum Schadensersatz nicht verpflichtet. Das Recht des Mieters, den Mietvertrag gem. §542 fristlos zu kündigen, ist ausgeschlossen. Pro Video gewährt dem Mieter statt dessen ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Pro Video unmöglich, verweigert oder unzumutbar verzögert, lebt das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Mieter auf.
  • 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Die Pro Video behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, solange nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen und in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel eingelöst sind. Geht die Pro Video bei Bezahlung der Forderung eine wechselmäßige Haftung ein, bleibt der Eigentumsvorbehalt mit seinen Ausgestaltungen solange bestehen, bis der Käufer den Refinanzierungswechsel eingelöst hat und unsere wechselmäßige Haftung erloschen ist.
  2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.
  3. Bis zu Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Pro Video aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Pro Video die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
  4. Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt für Pro Video, ohne das ihr hieraus Verpflichtungen entstehen. Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen, nicht zu uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass der Käufer die Pro Video im Verhältnis des Wertes der verarbeitenden oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache an letzterer Miteigentum einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
  5. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Pro Video ab. Pro Video ermächtigt ihn widerruflich, die an Pro Video abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  6. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Pro Video hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, sowie sie bei der Durchsetzung ihres Anspruches unterstützen.
  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) ist Pro Video berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Pro Video liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
  • 8 Zahlungen
  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Pro Video bei Lieferung ohne Abzug zahlbar. Pro Video ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Pro Video über den Betrag verlustfrei in bar verfügen kann. Die Annahme oder Ablehnung von Wechseln behält sich Pro Video ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Die Diskont- und Wechselspesen gehen nach den Sätzen der Privatbanken zu Lasten des Käufers und sind sofort zahlbar.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Pro Video berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er stellt seine Zahlungen ein oder gestaltet sich nach Vertragsabschluß seine Vermögenslage ungünstig oder erfolgt eine negative Beurteilung seiner Vermögenslage, werden alle offenen Forderungen sofort fällig, auch soweit Schecks oder Wechsel hereingenommen wurden. Pro Video ist in diesem Falle auch berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltende gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind.
  • 9 Pflichten des Kunden bei Miete
  1. Der Kunde hat die gemieteten Geräte oder Sachen pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen.
  2. Pro Video versichert die gemieteten Geräte oder Sachen zugunsten des Kunden nur, wenn dies mit Pro Video lt. Mietvertrag vereinbart wurde.
  3. Für Schäden und Verluste haftet der Kunde, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat. Zu ersetzen sind Wiederbeschaffungskosten. Bis zum Eingang der Ersatzleistung ist der vereinbarte Mietzins zu zahlen. Die Haftung des Kunden bezieht sich auch auf Schäden und Verluste während der Aufbauzeit und bis zum Schluss der Demontage der Mietsache.
  4. Mietzins wird für den Zeitraum von der Absendung der Mietsache aus dem Lager bis zur Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand an das Lager geschuldet.
  5. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist Pro Video unabhängig von weiteren Schadenersatzansprüchen berechtigt, bis zur Herausgabe der Mietsachen den Mietzins als Nutzungsentschädigung zu beanspruchen.
  • 10 Konstruktionsänderungen

Pro Video behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferte Geräten nachträglich vorzunehmen.

  • 11 Geheimhaltung

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen personalbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls nicht schriftlich vereinbart, gelten die von Pro Video im Zusammen­hang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

  • 12 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Pro Video als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder fahrlässiges Handeln vorliegt.

  • 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetztes. Erfüllungsort aller Lieferungen und Leistungen, einschließlich Zahlungen, ist Berlin.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  • 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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PRO VIDEO Handelsgesellschaft mbH Berlin Broadcast- und Konferenztechnik

Martine Klann 

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